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BGH, 28.10.1965 - Ia ZR 238/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentrechtliche Schadensersatzansprüche - Anforderungen an die Darlegung von Vorbenutzungsrechten im Patentrecht - Rechtsfolgen der Veränderung einer Patentlage - Anspruch auf Rechnungslegung wegen der Verletzung des Gebrauchsmusters - Grundsätze über die Abwägung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 38
- GRUR 1966, 198
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1965 - Ia ZR 238/63
Wie daher im Nichtigkeitsverfahren unter anderem auch die erst am 11. Juli 1950 veröffentlichte US-Patentschrift 2 515 093 als Stand der Technik berücksichtigt worden ist, so muß im vorliegenden Verletzungsprozeß die Beklagte sich auch auf ein erst "im Jahre 1950" - also möglicherweise nach dem 22. Mai 1950, aber sicherlich vor dem 12. April 1951 - entstandenes privates Vorbenutzungsrecht im Sinne des § 7 PatG berufen können (…vgl. Reimer, PatG 2. Aufl. § 6 Rdn. 105, § 26 Rdn. 40, § 47 Rdn. 79;… Tetzner, PatG 2. Aufl. § 4 Anm. 9 und § 26 Anm. 20; vgl. auch BGH GRUR 1963, 563 - "Aufhängevorrichtung" - mit der Anmerkung dazu von Storch). - BGH, 02.04.1957 - I ZR 58/56
Rechnungslegung
Auszug aus BGH, 28.10.1965 - Ia ZR 238/63
In diesen Ausführungen ist entgegen der Meinung der Revision ein Rechtsirrtum und insbesondere ein Verstoß gegen die vom Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 2. April 1957 und 23. Februar 1962 (GRUR 1957, 336; 1962, 354)aufgestellten Grundsätze über die Abwägung der beiderseitigen Interessen bei der Verurteilung zur Rechnungslegung nicht zu finden. - BGH, 23.02.1962 - I ZR 114/60
Furniergitter
Auszug aus BGH, 28.10.1965 - Ia ZR 238/63
In diesen Ausführungen ist entgegen der Meinung der Revision ein Rechtsirrtum und insbesondere ein Verstoß gegen die vom Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 2. April 1957 und 23. Februar 1962 (GRUR 1957, 336; 1962, 354)aufgestellten Grundsätze über die Abwägung der beiderseitigen Interessen bei der Verurteilung zur Rechnungslegung nicht zu finden.
- LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03
Mittelbare Patentverletzung: Entschädigungs- und Restschadensersatzanspruch; …
Ein Wirtschaftsprüfervorbehalt kam nicht in Betracht, da die Abnehmer selbst Patentverletzer sind (BGH GRUR 1966, 198- Plastikflaschen). - BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
Vertrieb von in der keramischen Industrie zur Durchführung der Ziegeltransporte …
In diesem Falle stünden der Beklagten drei Möglichkeiten zur erfolgreichen Abwehr der Klageansprüche zur Verfügung: Sie könnte sich auf ihr eigenes älteres Schutzrecht berufen (vgl. hierzu BGH GRUR 1964, 606.610 - Förderband -) oder ihr privates Vorbenutzungsrecht nach § 7 Abs. 1 PatG einwenden (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1965 Ia ZR 238/63 - Plastikflaschen -) oder aber geltend machen, daß sich der Schutzumfang des Klagepatents angesichts der Vorwegnahme durch die Vorveröffentlichung im "Ziegeleitechnischen Jahrbuch 1956" und ihre eigene offenkundige Vorbenutzung auf den dem Wortlaut des Anspruchs 1 entsprechenden Bereich unter Ausschluß auch der glatten technischen und patentrechtlichen Äquivalente beschränke (vgl. BGH GRUR 1964, 606, 609 - Förderband -). - BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 243/63
Vorrichtungen zur Durchführung der Ziegeltransporte in der keramischen Industrie …
In diesem Falle stünden der Beklagten drei Möglichkeiten zur erfolgreichen Abwehr der Klageansprüche zur Verfügung: Sie könnte sich auf ihr eigenes älteres Schutzrecht berufen (vgl. hierzu BGH GRUR 1964, 606, 610 - Förderband) oder ihr privates Vorbenutzungsrecht nach § 7 Abs. 1 PatG einwenden (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1965 - Ia ZR 238/63 - Plastikflaschen) oder aber geltend machen, daß sich der Schutzumfang des Klagepatents angesichts der Vorwegnahme durch die Vorveröffentlichung im "Ziegeleitechnischen Jahrbuch 1956" und ihre eigene offenkundige Vorbenutzung auf den dem Wortlaut des Anspruchs 1 entsprechenden Bereich unter Ausschluß auch der glatten technischen und patentrechtlichen Äquivalente beschränke (vgl. BGH GRUR 1964, 606, 609 - Förderband).